Gefahrgut

Air Belgium ist für die Beförderung von Gefahrgut zertifiziert und hält sich an die Standardrichtlinien des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) für Transporte ohne Abweichungen der Betreiber für die unten aufgeführten zugelassenen Gefahrgutklassen.

Es können alle Kategorien von Gefahrgut an Bord unserer Flugzeuge angenommen werden, mit Ausnahme von Klasse 1 (Sprengstoffe) und Klasse 7 (radioaktive Stoffe). Die Sparte 1.4 der Klasse 1 (Substanzen und Gegenstände mit geringer Explosionsgefahr) ist jedoch ausgenommen und kann an Bord angenommen werden.

Gefahrgut als Fracht

Gefahrgut kann nach den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die sichere Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr in Flugzeugen befördert werden, vorausgesetzt, es ist ordnungsgemäß für den Transport vorbereitet und werden vorschriftsgemäß kontrolliert.

Einige gefährliche Güter sind für den Lufttransport zu gefährlich und dürfen unter keinen Umständen im Flugzeug befördert werden. Dazu gehören alle Gegenstände oder Substanzen, die unter den üblichen Beförderungsbedingungen explodieren, gefährlich reagieren, eine Flamme oder gefährliche Wärme entwickeln oder giftige, ätzende oder entzündliche Gase oder Dämpfe freisetzen können.

Gefahrgut wird in 9 Klassen eingeteilt, wobei jede Klasse die Art der Gefahr widerspiegelt. Einige Klassen sind weiter in Unterklassen aufgegliedert.

Gefahrgutklassen, die an Bord akzeptiert werden

  • Sparte 1.4 der Klasse 1: Substanzen und Gegenstände, die keine signifikante Explosionsgefahr darstellen.
  • Klasse 2: Gase.
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe.
  • Klasse 4: Entzündbare feste Substanzen, selbstentzündliche Substanzen, Substanzen, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
  • Klasse 5: Oxidierende Substanzen und organische Peroxide
  • Klasse 6: Toxische und infektiöse Substanzen
  • Klasse 8: Ätzende oder korrosive Substanzen
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Substanzen und Gegenstände

Begrenzte Mengen von Gefahrgut darf nur in Übereinstimmung mit den Beschränkungen und Bestimmungen und allen anwendbaren Anforderungen der Technischen Anweisungen der aktuellen IATA-Gefahrguthandbücher befördert werden.

Beförderung auf Passagierflügen

Bestimmte Gegenstände können die Sicherheit eines Flugzeugs gefährden. Deshalb kann die Mitnahme im Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck verboten oder eingeschränkt sein. Gefahrgut sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können. Daher müssen sowohl für die Beförderung im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck bestimmte Einschränkungen und Regeln eingehalten werden.

Dabei kann es sich um alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Batterien oder bestimmte Reinigungsmittel handeln. In manchen Fällen kann für Fluggäste eine Ausnahme gemacht werden, sofern sie sich mit Air Belgium in Verbindung setzen, um eine vorherige Genehmigung zu erhalten.

Verbotene Gegenstände